Zimt - ungeeignet bei Diabetes-Therapie

Zimt
Zimt © Maria Brzostowska - Fotolia.com

Zimt - Wirkung auf Blutzucker nicht bestätigt

Zimt ist als Nahrungsergänzung nicht geeignet für Diabetes-Therapie - über diese ernüchternde Tatsache informiert die Deutsche-Diabetes-Gesellschaft (DDG) in ihrer letzten Presseaussendung. Grund für die "Warnung" vor Zimtpräparaten, die als positive Nahrungsergänzungsmittel für Menschen mit Diabetes Typ 2 beworben werden, ist eine aktuelle klinische Studie. Mehrere pharmakologische und klinische Studien untersuchten die Wirkung von Zimt in Hinblick auf diabetesrelevante Stoffwechselfaktoren, wie beispielsweise Insulinresistenz, Freisetzung von Insulin und blutzuckersenkende Wirkung.

Kein eindeutiges Ergebnis

"Bisher gibt es kein eindeutiges Ergebnis: In einer klinischen Studie führte Zimt in Kombination mit Diät und Antidiabetika zu einer Blutzuckersenkung, allerdings waren die Effekte unabhängig von der eingenommenen Zimtdosis. Auch eine weitere Studie vermutet, dass Zimt bei gleichzeitiger Therapie mit Antidiabetika deren blutzuckersenkende Wirkung noch verstärkt. Weitere Parameter wie der HbA1c-Wert im Blut und Cholesterin blieben unverändert. Eine dritte Studie mit zwölf Patienten stellte hingegen keinen signifikanten Effekt von Zimt auf Blutzuckerspiegel, Insulin, HbA1c und Cholesterin fest." informiert die DDG.

Bedenkliche Nebenwirkungen

Zu den Risken und Nebenwirkungen einer längerfristigen Anwendung nimmt die DDG wie folgt Stellung: "Problematisch an den Ergebnissen ist, dass in den beiden Studien die Senkung des Blutzuckerspiegels sehr unterschiedlich ausgefallen ist. Ohne einschätzbare Wirkung von Zimt, riskieren Patienten eine zu starke Senkung und somit Unterzuckerung. Auch die Unbedenklichkeit von Zimt ist bisher nicht geprüft. Mögliche Folgen einer längeren Anwendung sind Leberschäden und Tumore. Sowohl die DDG als auch die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft raten daher von Zimtprodukten als diätetisches Lebensmittel oder zur Regulierung des Stoffwechsels ab. Sollte sich ein Effekt von Zimt zukünftig bestätigen, müssen Zimtpräparate als Arzneimittel eingestuft und deren Unbedenklichkeit geprüft werden."

Informationsquelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V.

Bürkle-de-la-Camp-Platz 1

44789 Bochum

Tel. 0234/97 88 9-0

Internet: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

Wie gefällt dir dieser Beitrag?

3.33 von 5 Sternen

Deine Meinung ist uns wichtig! 3 Bewertungen hat dieser Beitrag bereits erhalten. Bewertung abgeben



Weitere interessante Artikel